Ja und nein, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gibt in erster Linie Regeln für die Messung im Strombereich für Verbrauch bzw. Bezug und Einspeisung vor. Es ändert auch die Vorgaben für die Messung im Gasbereich, allerdings deutlich reduzierter. Keine Regelungen trifft das Gesetz zur Messung von Wasser und Fernwärme. Die Vorgaben können sich aber praktisch auf die Untermessung dieser Sparten auswirken, wenn Anschlussnehmer sich entscheiden, die Messung aller Sparten in einer Liegenschaft zu bündeln (§ 6 MsbG). Werden weitere Messeinrichtungen anderer Sparten in das intelligente Messsystem eingebunden, müssen sie diesbezüglich die Anforderungen des MsbG erfüllen.