Wer trägt die Kosten, wenn eine bauliche Veränderung oder der Austausch des Zählerschranks nötig wird?

Es ist gesetzlich geregelt, dass der Anschlussnehmer (also der Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes) für die Bereitstellung der Zählerplätze nach den anerkannten Regeln der Technik zuständig ist und also auch die Kosten für eine Veränderung des Zählerschranks tragen muss (§ 22 Niederspannungsanschlussverordnung).


Fragen und Antworten

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Marktlokation

An einer Marktlokation wird Energie verbraucht oder erzeugt. Das Objekt ist dabei immer mit dem öffentlichen Leitungsnetz verbunden - also an das Stromnetz angeschlossen. Um eine Marktlokation eindeutig identifizieren zu können, erhält sie eine 11-stellige Marktlokationsnummer, die ...
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Messlokation

Eine Messlokation ist der reale Ort, an dem tatsächlich und physikalisch der Strom gemessen wird. Sie verfügt über technische Einrichtungen, die erforderlich sind, damit man Messwerte ermitteln und übertragen kann. Um sie eindeutig identifizieren zu können, erhält sie ...
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Messstellenbetrieb

Zum Messstellenbetrieb gehören alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Zähler - also der Ein- und Ausbau aber auch die Wartung und der Betrieb. Siehe auch ...
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