Muss ich einen Monteur vom Stadtwerk in mein Haus lassen?

Das Gesetz schreibt vor, dass Hauseigentümer oder auch Mieter Beauftragten des Messstellenbetreibers Zutritt zum Grundstück und zu den Räumen gestatten müssen, soweit dies für die Aufgabenerfüllung des grundzuständigen Messstellenbetreibers erforderlich ist. Allerdings muss sich der Messstellenbetreiber mindestens zwei Wochen vorher ankündigen, etwa per Brief oder per Aushang, und auch mindestens einen Ersatztermin anbieten (§ 38 Messstellenbetriebsgesetz).


Fragen und Antworten

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Marktlokation

An einer Marktlokation wird Energie verbraucht oder erzeugt. Das Objekt ist dabei immer mit dem öffentlichen Leitungsnetz verbunden - also an das Stromnetz angeschlossen. Um eine Marktlokation eindeutig identifizieren zu können, erhält sie eine 11-stellige Marktlokationsnummer, die ...
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Messlokation

Eine Messlokation ist der reale Ort, an dem tatsächlich und physikalisch der Strom gemessen wird. Sie verfügt über technische Einrichtungen, die erforderlich sind, damit man Messwerte ermitteln und übertragen kann. Um sie eindeutig identifizieren zu können, erhält sie ...
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Messstellenbetrieb

Zum Messstellenbetrieb gehören alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Zähler - also der Ein- und Ausbau aber auch die Wartung und der Betrieb. Siehe auch ...
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