Zahlt mein Nachbar einen anderen Preis für seinen Zähler als ich?

Der Gesetzgeber hat für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) im Messstellenbetriebsgesetz § 30 Preisobergrenzen festgesetzt. Die Preisobergrenze einer mME beträgt für den Anschlussnutzer 20 Euro im Jahr. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem (iMSys) sind abhängig vom Jahresverbrauch oder der installierten Erzeugungsleitung. Kunden mit einem höheren Verbrauch zahlen mehr als Kunden mit einem geringen Jahresverbrauch. Die Argumentation des Gesetzgebers lautet: Wer mehr verbraucht kann auch mehr einsparen und hat somit einen größeren Nutzen vom intelligenten Messsystem.


Fragen und Antworten

Mein Smart Meter

Marktlokation

An einer Marktlokation wird Energie verbraucht oder erzeugt. Das Objekt ist dabei immer mit dem öffentlichen Leitungsnetz verbunden - also an das Stromnetz angeschlossen. Um eine Marktlokation eindeutig identifizieren zu können, erhält sie eine 11-stellige Marktlokationsnummer, die ...
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Messlokation

Eine Messlokation ist der reale Ort, an dem tatsächlich und physikalisch der Strom gemessen wird. Sie verfügt über technische Einrichtungen, die erforderlich sind, damit man Messwerte ermitteln und übertragen kann. Um sie eindeutig identifizieren zu können, erhält sie ...
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Messstellenbetrieb

Zum Messstellenbetrieb gehören alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Zähler - also der Ein- und Ausbau aber auch die Wartung und der Betrieb. Siehe auch ...
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