Zahlt mein Nachbar einen anderen Preis für seinen Zähler als ich?

Der Gesetzgeber hat für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) im Messstellenbetriebsgesetz in den §§ 30, 32 Preisobergrenzen festgesetzt. Die Preisobergrenze einer mME beträgt für den Anschlussnutzer 25 Euro im Jahr. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem (iMSys) sind abhängig vom Jahresverbrauch oder der installierten Erzeugungsleistung bzw. Anwendungsfall.

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