Von wem bekomme ich die Rechnung?

Ein Großteil der Kunden erhält aktuell eine jährliche Rechnung für die Energielieferung inkl. der Mess- und Netzentgelte sowie der gesetzlichen Umlagen (z.B. EEG-Umlage) und Steuern durch den Energielieferanten. Durch die Neuerungen des Messstellenbetriebsgesetzes ist der Lieferant nicht mehr dazu verpflichtet, die Abrechnung der Messentgelte bei modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durchzuführen. Es ist daher möglich, dass der örtliche Messstellenbetreiber Ihnen eine separate Rechnung für die Bereitstellung und den Betrieb des Stromzählers schickt.


Fragen und Antworten

Mein Smart Meter

Marktlokation

An einer Marktlokation wird Energie verbraucht oder erzeugt. Das Objekt ist dabei immer mit dem öffentlichen Leitungsnetz verbunden - also an das Stromnetz angeschlossen. Um eine Marktlokation eindeutig identifizieren zu können, erhält sie eine 11-stellige Marktlokationsnummer, die ...
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Messlokation

Eine Messlokation ist der reale Ort, an dem tatsächlich und physikalisch der Strom gemessen wird. Sie verfügt über technische Einrichtungen, die erforderlich sind, damit man Messwerte ermitteln und übertragen kann. Um sie eindeutig identifizieren zu können, erhält sie ...
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Messstellenbetrieb

Zum Messstellenbetrieb gehören alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Zähler - also der Ein- und Ausbau aber auch die Wartung und der Betrieb. Siehe auch ...
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