Kann ich dem Einbau intelligenter Messtechnik widersprechen?

Nein, da der Einbau intelligenter Messtechnik vom Gesetzgeber verpflichtend geregelt ist. Wenn beispielsweise einmal ein intelligentes Messsystem (iMSys) eingebaut worden ist, bleibt dieses auch eingebaut und wird nicht wieder ausgebaut. Dieses gilt auch, wenn der Verbrauch unter bestimmte Verbrauchsgrenzen sinken sollte. Das intelligente Messsystem ist Bestandteil des intelligenten Netzes, des Smart Grids.


Fragen und Antworten

Mein Smart Meter

Marktlokation

An einer Marktlokation wird Energie verbraucht oder erzeugt. Das Objekt ist dabei immer mit dem öffentlichen Leitungsnetz verbunden - also an das Stromnetz angeschlossen. Um eine Marktlokation eindeutig identifizieren zu können, erhält sie eine 11-stellige Marktlokationsnummer, die ...
Mehr erfahren

Messlokation

Eine Messlokation ist der reale Ort, an dem tatsächlich und physikalisch der Strom gemessen wird. Sie verfügt über technische Einrichtungen, die erforderlich sind, damit man Messwerte ermitteln und übertragen kann. Um sie eindeutig identifizieren zu können, erhält sie ...
Mehr erfahren

Messstellenbetrieb

Zum Messstellenbetrieb gehören alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Zähler - also der Ein- und Ausbau aber auch die Wartung und der Betrieb. Siehe auch ...
Mehr erfahren