Was kann ich tun, wenn mein Vermieter von seinem Recht zur Auswahl eines Liegenschafts-MSB Gebrauch macht?

Sie können gemäß § 6 Absatz 5 des Messstellenbetriebsgesetzes alle zwei Jahre von Ihrem Vermieter die erneute Einholung eines entsprechenden Bündelangebotes einfordern.


Fragen und Antworten

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Marktlokation

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Messlokation

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